AZÜ | Ausbildungszentrum für Überlebenstechniken | Survival Training

Geheimhaltung

Allgemeines

Geheimhaltungserklärung des AZÜ

Für eine vertrauliche Aus- und Fortbildung


Das Ausbildungszentrum für Überlebenstechniken (folgend: AZÜ) führt auch Kurse mit Inhalten durch, in denen wir Unternehmen oder Behörden vertraulich aus- und fortbilden.


Für uns ist ein Identitätsschutz Deines Teams oder Deines Kommandos sehr wichtig!


Auch Deine Teilnahme als Privatperson wird in einigen Kursen automatisch nur öffentlich behandelt, wenn Dein Identitätsschutz sichergestellt ist.


Einige Kurse werden nicht im öffentlichen Auftritt des AZÜ aufgeführt und bleiben zwischen uns vertraulich.


Geheimhaltungserklärung


Des Weiteren führt das AZÜ Kurse für Unternehmen und Behörden durch, in denen es sein kann, dass Abläufe, Verfahren, Techniken, technisches Wissen, andere Tatsachen und Vorgänge, die nicht offenkundig und nur innerhalb Deines Unternehmens oder Deiner Behörde zur Verfügung stehen und an deren Nichtverbreitung Dein Unternehmen/Deine Behörde als Rechtsträger ein berechtigtes Interesse hat, die für Ausbilder des AZÜ offenkundig werden.

Auf Rechtsgrundlage der Tatbestandmerkmale der Trade Secrets Richtlinie (2016/943/EU); in Verbindung mit den Paragraphen 203 und 204 des Strafgesetzbuches verpflichten sich das AZÜ und seine Ausbilder über die Geheimhaltung bekanntgewordener Abläufe, Verfahren, Techniken, technisches Wissen, andere Tatsachen und Vorgänge.


Die Geheimhaltungserklärung wird vor der Kursdurchführung automatisch durch die Zentralen Dienste schriftlich vorgelegt.

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